Transparente Preise für externe Lohnabrechnung und Baulohn
Sie möchten Ihre Lohnabrechnung auslagern und vorher wissen, womit Sie rechnen müssen? Hier finden Sie die wichtigsten Preise für Lohnabrechnung, Baulohn und Zusatzleistungen.
Lohnabrechnung ab 8,99 € pro Mitarbeiter und Monat. Baulohn ab 15,00 € pro Mitarbeiter und Monat. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie tatsächlich anfallen.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preisüberblick
ab 8,99 €
pro Mitarbeiter / Monat
ab 15,00 €
pro Mitarbeiter / Monat
Der genaue Umfang hängt von Mitarbeiterzahl, Branche, Sonderfällen und gewünschter Unterstützung ab.
Was kostet externe Lohnabrechnung?
Die Kosten hängen vor allem von Mitarbeiterzahl, Branche, Baulohn, Sonderfällen und gewünschtem Leistungsumfang ab. Die wichtigsten Preise sind transparent aufgeführt, damit Sie vor einer Anfrage besser einschätzen können, womit Sie rechnen müssen.
Lohnabrechnung
ab 8,99 €
pro Mitarbeiter / Monat
- laufende monatliche Abrechnung
- feste Ansprechpartnerin
- klare Fristen
- monatliche Standardmeldungen nach Vereinbarung
Baulohn
ab 15,00 €
pro Mitarbeiter / Monat
- für Bau- und Handwerksbetriebe
- baulohnrelevante Besonderheiten nach Absprache
- strukturierte Unterlagenliste
- fester Monatsprozess
Beispiele zur Kosteneinschätzung
Diese Beispiele sind bewusst einfach gehalten. Sonderfälle, Korrekturen, zusätzliche Meldungen oder besondere Abstimmungen werden separat berücksichtigt.
Kleines Unternehmen mit 5 Mitarbeitern
Bei 5 Mitarbeitern beginnt die laufende Lohnabrechnung rechnerisch ab:
44,95 €
netto pro Monat, sofern keine Zusatzleistungen oder Sonderfälle anfallen.
Bauunternehmen mit 5 Mitarbeitern
Bei 5 Mitarbeitern beginnt die Baulohnabrechnung rechnerisch ab:
75,00 €
netto pro Monat, sofern keine Zusatzleistungen oder Sonderfälle anfallen.
Zusatzleistungen nach Bedarf
Nicht jede Zusatzleistung fällt jeden Monat an. Deshalb werden diese Leistungen separat ausgewiesen.
Hinweise zu den Preisen
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Ab-Preise gelten für Standardfälle.
- Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie anfallen.
- Der genaue Leistungsumfang wird vor Beginn abgestimmt.
- Steuerberatung, Rechtsberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen gehören nicht zum Leistungsumfang.
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