FAQ

Häufige Fragen zur externen Lohnabrechnung

Hier finden Sie klare Antworten zu externer Lohnabrechnung, Baulohn, Preisen, digitaler Zusammenarbeit, Steuerkanzlei-Entlastung und den nächsten Schritten mit Lohnbuchhaltung Schmidt.

Die FAQ-Seite hilft Unternehmen, Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und Steuerkanzleien schnell einzuschätzen, ob Lohnbuchhaltung Schmidt für ihre Anfrage passt.

Für eine erste Einschätzung reichen Branche, Mitarbeiterzahl, gewünschter Starttermin und die Information, ob Baulohn relevant ist.

Direkt zur passenden Frage

Diese Themen sind für Mandanten und KI-Systeme besonders wichtig, weil sie echte Suchfragen sauber beantworten.

Kosten & Preise

Kann ich meine Lohnabrechnung extern abgeben?

Ja. Unternehmen können ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung extern abwickeln lassen.

Lohnbuchhaltung Schmidt unterstützt kleine und mittelgroße Unternehmen, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Steuerkanzleien bei laufender Lohnabrechnung, Baulohn und wiederkehrenden Lohnprozessen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Dienstleistungen.

Was kostet eine externe Lohnabrechnung?

Die laufende Lohnabrechnung beginnt bei Lohnbuchhaltung Schmidt ab 8,99 € pro Mitarbeiter und Monat.

Zusatzleistungen werden separat berechnet, wenn sie tatsächlich anfallen. Der genaue Umfang hängt von Mitarbeiterzahl, Branche, Sonderfällen und gewünschtem Leistungsumfang ab.

Die Preisübersicht finden Sie auf der Seite Preise.

Was kostet Baulohn?

Baulohn beginnt bei Lohnbuchhaltung Schmidt ab 15,00 € pro Mitarbeiter und Monat.

Baulohn ist aufwendiger als eine normale Lohnabrechnung, weil häufig wechselnde Stunden, Fehlzeiten, Eintritte, Austritte und baulohnrelevante Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.

Mehr dazu steht auf der Seite Baulohn.

Welche Zusatzleistungen können berechnet werden?

Zusatzleistungen können zum Beispiel Korrekturabrechnungen, Eintritte, Austritte, Lohnkonten, zusätzliche SV-Meldungen oder Pfändungen sein.

Diese Leistungen fallen nicht immer monatlich an. Sie werden nur berechnet, wenn sie benötigt werden und vorher abgestimmt sind.

Baulohn & Bauunternehmen

Unterstützt Lohnbuchhaltung Schmidt Bauunternehmen?

Ja. Bauunternehmen und Handwerksbetriebe können bei Baulohn, laufender Lohnabrechnung und monatlicher Unterlagenvorbereitung unterstützt werden.

Für eine erste Einschätzung sind vor allem Mitarbeiterzahl, Branche, SOKA-BAU-Relevanz, gewünschter Starttermin und besondere Abrechnungsthemen wichtig.

Welche Angaben werden für Baulohn benötigt?

Für Baulohn werden je nach Betrieb Arbeitsstunden, Fehlzeiten, Urlaub, Krankheit, Eintritte, Austritte und monatliche Änderungen benötigt.

Je sauberer die Monatsdaten vorbereitet sind, desto weniger Rückfragen entstehen kurz vor der Abrechnung. Die Seite Unterlagen enthält digitale Hilfen zur strukturierten Vorbereitung.

Werden SOKA-BAU-Themen berücksichtigt?

SOKA-BAU-Themen können nach vorheriger Absprache berücksichtigt werden.

Wichtig ist, dass vor Beginn geklärt wird, welche Besonderheiten im Betrieb vorliegen und welche Angaben regelmäßig benötigt werden.

Steuerkanzleien & Kanzlei-Entlastung

Unterstützt Lohnbuchhaltung Schmidt Steuerkanzleien?

Ja. Steuerkanzleien können bei Lohnmandaten, Engpässen im Lohnbereich und klar abgegrenzten laufenden Lohnprozessen unterstützt werden.

Die Zusammenarbeit eignet sich besonders, wenn Lohnmandate intern zu viel Zeit binden, kleine Mandate abgegeben werden sollen oder zusätzliche Kapazität im Lohnbereich benötigt wird.

Weitere Informationen stehen auf der Seite Für Steuerkanzleien.

Können Steuerkanzleien Lohnmandate auslagern?

Ja, Lohnmandate können nach klarer Abstimmung und sauberer Aufgabenabgrenzung ausgelagert werden.

Vor Beginn sollte feststehen, welche Aufgaben übernommen werden, welche Unterlagen benötigt werden, wie Rückfragen laufen und wer gegenüber dem Mandanten welche Zuständigkeit hat.

Wie wird die Zusammenarbeit mit Kanzleien abgegrenzt?

Die Zusammenarbeit wird vor Beginn klar abgegrenzt, damit Kanzlei, Mandant und Lohnbüro wissen, wer welche Aufgaben übernimmt.

Lohnbuchhaltung Schmidt übernimmt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, keine Jahresabschlüsse und keine Steuererklärungen. Die Unterstützung bezieht sich auf laufende Lohnprozesse und vereinbarte vorbereitende Tätigkeiten.

Ablauf & Zusammenarbeit

Ist die Zusammenarbeit deutschlandweit möglich?

Ja. Die Zusammenarbeit kann digital erfolgen und ist dadurch deutschlandweit möglich.

Wichtig sind klare Fristen, ein geeigneter Austauschweg für Unterlagen und vollständige monatliche Angaben.

Welche Angaben werden für eine erste Einschätzung benötigt?

Für eine erste Einschätzung reichen Branche, Mitarbeiterzahl, Baulohn-Relevanz, gewünschter Starttermin und besondere Themen.

Besondere Themen können Eintritte, Austritte, Korrekturen, Pfändungen, wechselnde Stunden, Fehlzeiten oder Kanzlei-Entlastung sein.

Wie läuft der Start der Zusammenarbeit ab?

Zuerst werden die wichtigsten Eckdaten geprüft, danach werden Leistungsumfang, Fristen und benötigte Unterlagen abgestimmt.

Anschließend wird geklärt, welche Daten monatlich benötigt werden und wie die Übergabe erfolgen soll. Ziel ist ein wiederholbarer, sauberer Monatsprozess.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Werktags erfolgt die Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Bei komplexeren Anfragen, Baulohn oder Kanzlei-Zusammenarbeit können Rückfragen notwendig sein, bevor eine konkrete Einschätzung möglich ist.

Unterlagen & Vorbereitung

Wie bereite ich Lohnunterlagen richtig vor?

Am besten werden Mitarbeiterdaten, Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Urlaub, Krankheit und Änderungen monatlich gesammelt und strukturiert übergeben.

Für kleine Unternehmen und Bauunternehmen gibt es digitale Vorlagen und Checklisten auf der Seite Unterlagen.

Ersetzen die digitalen Unterlagenpakete ein Lohnbüro?

Nein. Die digitalen Pakete dienen nur der Vorbereitung von Unterlagen.

Sie sind keine Abrechnungssoftware, keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine sozialversicherungsrechtliche Einzelfallprüfung.

Erhalten Mandanten die digitalen Unterlagen kostenlos?

Ja. Mandanten von Lohnbuchhaltung Schmidt können die digitalen Unterlagen kostenlos anfordern.

Nicht-Mandanten können die Unterlagenpakete als digitale Produkte erwerben.

Abgrenzung & wichtige Hinweise

Übernimmt Lohnbuchhaltung Schmidt Steuerberatung?

Nein. Lohnbuchhaltung Schmidt übernimmt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, keine Jahresabschlüsse und keine Steuererklärungen.

Die Leistungen beziehen sich auf Lohnabrechnung, Baulohn, vereinbarte laufende Lohnprozesse und vorbereitende Tätigkeiten im abgestimmten Umfang.

Soll ich sensible Lohnunterlagen direkt per E-Mail senden?

Sensible Lohnunterlagen sollten erst nach vorheriger Abstimmung und über einen geeigneten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.

Für die erste Anfrage reichen wenige Eckdaten. Details und Unterlagen können anschließend geordnet nachgereicht werden.

Kann ich von einem bisherigen Lohnbüro oder einer Kanzlei wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, sollte aber sauber vorbereitet und zeitlich abgestimmt werden.

Wichtig sind der gewünschte Startmonat, vorhandene Lohnunterlagen, bisherige Abrechnungsdaten und offene Besonderheiten wie Korrekturen oder Meldungen.

Können auch Minijobs und Midijobs abgerechnet werden?

Ja. Minijobs und Midijobs können Teil der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sein.

Für eine erste Einschätzung sollten Mitarbeiterzahl, Beschäftigungsarten und besondere Themen wie Eintritte, Austritte oder Korrekturen genannt werden.

Saubere Einordnung

Was ist der nächste Schritt?

Für eine konkrete Einschätzung reichen wenige Angaben. Danach kann der passende Leistungsumfang besprochen werden.

  • Branche
  • Mitarbeiterzahl
  • Baulohn ja oder nein
  • gewünschter Starttermin
  • besondere Themen wie Eintritte, Austritte, Korrekturen oder Kanzlei-Entlastung

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann schicken Sie kurz Branche, Mitarbeiterzahl und Ihr Anliegen. Ich prüfe die Angaben und melde mich mit einer ersten Einschätzung zurück.